Foto: Brigitte Hiss / DRK

Ersthelfer im Betrieb

Foto: T. Schneider / DRK

DRK Kurse & Ausbildung

Chemnitzer Straße 21
09366 Stollberg/ Erz

Telefon 037296 3411
Telefax 037296 12000
j.steeger@drk-stollberg.de

Ansprechpartnerin

Jana Steeger
Leiterin Geschäftsstelle

Foto: T. Schneider/ DRK 

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Jana Steeger
Leiterin Geschäftsstelle

Jeder Betrieb ist durch die Unfallversicherung verpflichtet, je nach Art und Größe des Betriebes, einen oder mehrere Betriebshelfer ausbilden zu lassen. Um Betriebshelfer zu werden, muss zunächst ein Grundlehrgang über 9 Stunden besucht werden.

In diesem Lehrgang werden Verhaltensmaßnahmen bei einem Unfall, einer plötzlich auftretenden Krankheit oder bei Vergiftungsunfällen vermittelt. Es wird erlernt, wie man eine bewusstlose Person versorgt, was bei einem Atemstillstand bzw. Herzstillstand zu tun ist, wie man einem verunglückten Motorradfahrer den Helm entfernt oder eine stark blutende Verletzung versorgt. Der Umgang mit Verbandmaterialien und wann welches Material eingesetzt wird, wird ebenso geübt. Die Versorgung von thermischen Verletzungen, von Verletzten mit Knochenbrüchen oder Personen im Schockzustand sind ebenfalls Themen.

Ein wichtiger Aspekt ist, dass die Maßnahmen unter Wahrung der eigenen Sicherheit durchgeführt werden.

Speziell abgestimmt auf Ihre Situation

Der Lehrgang kann, wenn mehrere Mitarbeiter geschult werden müssen, im Betrieb durchgeführt werden. Hierbei wird auf die Besonderheit des Betriebes bzw. auf Verletzungsschwerpunkte eingegangen, sowie auf die Frage des erforderlichen Verbandmaterials, ferner auf die Wichtigkeit, einen Arbeitsunfall zeitnah der Unfallversicherung anzuzeigen.

Gelerntes gerät bei nicht regelmäßiger Anwendung oft in Vergessenheit. Deshalb ist jeweils nach Ablauf von zwei Jahren die Teilnahme am Lehrgang „Erste-Hilfe-Fortbildung“ erforderlich, dieser Lehrgang dauert 9 Stunden. Hier werden schwerpunktmäßig die praktischen Maßnahmen bei lebensbedrohlichen Verletzungen geübt.

Auch bei diesem Lehrgang ist es möglich, auf die Besonderheiten des Betriebes einzugehen. Es können ebenso Themen behandelt werden, die dem Teilnehmerkreis von besonderem Interesse sind.

Kosten und Kostenübernahme

Der Kurs ist identisch mit der „Erste-Hilfe-Ausbildung“. Die Teilnehmergebühr beträgt 35 Euro.

Die zuständige Berufsgenossenschaft übernimmt die Teilnahmegebühr.

Anmeldung

Möchten Sie Ihre Mitarbeiter von uns schulen lassen, finden Sie im Download-Bereich ein Anmeldeformular zum Herunterladen.

Foto: T. Schneider/ DRK STL

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In diesem Lehrgang werden Verhaltensmaßnahmen bei einem Unfall, einer plötzlich auftretenden Krankheit oder bei Vergiftungsunfällen vermittelt. Es wird erlernt, wie man eine bewusstlose Person versorgt, was bei einem Atemstillstand bzw. Herzstillstand zu tun ist, wie man einem verunglückten Motorradfahrer den Helm entfernt oder eine stark blutende Verletzung versorgt. Der Umgang mit Verbandmaterialien und wann welches Material eingesetzt wird, wird ebenso geübt. Die Versorgung von thermischen Verletzungen, von Verletzten mit Knochenbrüchen oder Personen im Schockzustand sind ebenfalls Themen.

Ein wichtiger Aspekt ist, dass die Maßnahmen unter Wahrung der eigenen Sicherheit durchgeführt werden.

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Der Lehrgang kann, wenn mehrere Mitarbeiter geschult werden müssen, im Betrieb durchgeführt werden. Hierbei wird auf die Besonderheit des Betriebes bzw. auf Verletzungsschwerpunkte eingegangen, sowie auf die Frage des erforderlichen Verbandmaterials, ferner auf die Wichtigkeit, einen Arbeitsunfall zeitnah der Unfallversicherung anzuzeigen.

Gelerntes gerät bei nicht regelmäßiger Anwendung oft in Vergessenheit. Deshalb ist jeweils nach Ablauf von zwei Jahren die Teilnahme am Lehrgang „Erste-Hilfe-Fortbildung“ erforderlich, dieser Lehrgang dauert 9 Stunden. Hier werden schwerpunktmäßig die praktischen Maßnahmen bei lebensbedrohlichen Verletzungen geübt.

Auch bei diesem Lehrgang ist es möglich, auf die Besonderheiten des Betriebes einzugehen. Es können ebenso Themen behandelt werden, die dem Teilnehmerkreis von besonderem Interesse sind.

Kosten und Kostenübernahme

Der Kurs ist identisch mit der „Erste-Hilfe-Ausbildung“. Die Teilnehmergebühr beträgt 35 Euro.

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