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Pflegeberatung, das Prüfverfahren
Sozialstation Thalheim
Robert-Koch-Straße 5
09380 Thalheim
Telefon 03721 86062
Telefax 03721 86065
sozialstation-thalheim@drk-stollberg.de
Ansprechpartnerin
Claudia Jakschik
Pflegedienstleiterin
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Pflegetagebuch
In der Praxis kommt es vor, dass die Pflegebedürftigen oder die pflegenden Angehörigen unvollständige Angaben über den tatsächlichen Pflegebedarf machen. Manche Pflegeleistungen werden aus Scham oder Vergesslichkeit nicht angegeben.
Das Führen eines Pflegetagebuchs, in dem alle wichtigen Leistungen enthalten sind:
- mundgerechte Zubereitung einer Hauptmahlzeit, einschließlich Getränke
- Essen von Hauptmahlzeiten
- Verabreichen von Sonderkost
- Entkleiden Ober- / Unterkörper
- Stehen / Transfer (Rollstuhl/Toilette)
- Aufstehen, Zubettgehen
- Ankleiden Ober- / Unterkörper
- Treppensteigen (innerhalb der eigenen Wohnung)
- etc.
Der Besuch des MDK-Gutachters
Der Termin für das Begutachtungsgespräch muss rechtzeitig angekündigt werden. Falls der Antragsteller nicht einverstanden ist, kann ein Ausweichtermin vereinbart werden. Die Pflegeperson oder pflegende Angehörige können und sollten bei dem Termin dabei sein.
Während des Gespräches hilft das Tagebuch, die genaue Pflegetätigkeit und den Zeitaufwand klar darzustellen. Falls der Gutachter anderer Auffassung bezüglich des Zeitbedarfs ist, so muss er das dokumentieren und die Abweichung erklären. Die Abweichungen sollte der Antragsteller ebenfalls notieren. Geht der Gutachter in seinem Gutachten nicht auf diese Unterschiede ein, so hat er einen Formfehler begangen und das Gutachten gilt als unzureichend.
Widerspruch
Falls der Antrag abgelehnt oder nicht voll erfüllt wird, kann der Antragsteller Widerspruch einlegen. Ein formloses Schreiben an die Pflegekasse genügt. Im Anschluss muss dann eine ausführliche Begründung für den Widerspruch eingereicht werden. Bei der Begründung des Widerspruchs sollte man sich viel Mühe geben – und Punkt für Punkt fehlerhafte oder unzureichende Angaben im Gutachten berichtigen.
Wird auch der Widerspruch abgewiesen, kann man sich an den Widerspruchsausschuss der Pflegekasse wenden. Hilft auch das nicht, besteht die Möglichkeit vorm Sozialgericht Klage einzureichen. Vorab sollte man sich aber genau erkundigen, ob Aussicht auf Erfolg besteht.
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Das Führen eines Pflegetagebuchs, in dem alle wichtigen Leistungen enthalten sind:
- mundgerechte Zubereitung einer Hauptmahlzeit, einschließlich Getränke
- Essen von Hauptmahlzeiten
- Verabreichen von Sonderkost
- Entkleiden Ober- / Unterkörper
- Stehen / Transfer (Rollstuhl/Toilette)
- Aufstehen, Zubettgehen
- Ankleiden Ober- / Unterkörper
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Der Besuch des MDK-Gutachters
Der Termin für das Begutachtungsgespräch muss rechtzeitig angekündigt werden. Falls der Antragsteller nicht einverstanden ist, kann ein Ausweichtermin vereinbart werden. Die Pflegeperson oder pflegende Angehörige können und sollten bei dem Termin dabei sein.
Während des Gespräches hilft das Tagebuch, die genaue Pflegetätigkeit und den Zeitaufwand klar darzustellen. Falls der Gutachter anderer Auffassung bezüglich des Zeitbedarfs ist, so muss er das dokumentieren und die Abweichung erklären. Die Abweichungen sollte der Antragsteller ebenfalls notieren. Geht der Gutachter in seinem Gutachten nicht auf diese Unterschiede ein, so hat er einen Formfehler begangen und das Gutachten gilt als unzureichend.
Widerspruch
Falls der Antrag abgelehnt oder nicht voll erfüllt wird, kann der Antragsteller Widerspruch einlegen. Ein formloses Schreiben an die Pflegekasse genügt. Im Anschluss muss dann eine ausführliche Begründung für den Widerspruch eingereicht werden. Bei der Begründung des Widerspruchs sollte man sich viel Mühe geben – und Punkt für Punkt fehlerhafte oder unzureichende Angaben im Gutachten berichtigen.
Wird auch der Widerspruch abgewiesen, kann man sich an den Widerspruchsausschuss der Pflegekasse wenden. Hilft auch das nicht, besteht die Möglichkeit vorm Sozialgericht Klage einzureichen. Vorab sollte man sich aber genau erkundigen, ob Aussicht auf Erfolg besteht.