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Amtlicher Sehtest für den Führerschein
Sehtest Führerschein
Chemnitzer Straße 21
09366 Stollberg/ Erz
Telefon 037296 3411
Telefax 037296 12000
info@drk-stollberg.de
Ansprechpartner
Geschäftsstelle
DRK Kreisverband Stollberg
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Wer benötigt einen Sehtest?
Die Führerscheinklassen A, A1, A2, B, BE, AM, L oder T erfordern einen amtlichen Sehtest, welcher bestanden sein muss. Beim Sehtest wird auf eine Mindestsehschärfe getestet.
Wer den Sehtest nicht besteht, hat die Möglichkeit im Rahmen einer augenärztlichen Untersuchung eine entsprechende Erlaubnis für den Führerschein zu erhalten, ggfls unter Verwendung einer Sehhilfe im Straßenverkehr.
Die Anforderungen dafür sind in Anlage 6 Punkt 1.2.ff zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV)* aufgeführt.
Anwärter von LKW-, Busführerscheinen sowie für Personenbeförderungsscheine müssen dagegen immer eine augenärztliche Untersuchung mit entsprechender Eignung nachweisen.
Die Bescheinigung für den Sehtest, oder das augenäztliche Gutachten, dürfen nicht älter als 2 Jahre bei der Beantragung des Führerscheins sein.
Kontaktieren Sie uns für die Durchführung eines Sehtests.
DRK Kreisverband Stollberg e.V
Chemnitzer Straße 21.
09366 Stollberg
Telefon: 037296 – 3411
Mail: info@drk-stollberg.de
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Wer den Sehtest nicht besteht, hat die Möglichkeit im Rahmen einer augenärztlichen Untersuchung eine entsprechende Erlaubnis für den Führerschein zu erhalten, ggfls unter Verwendung einer Sehhilfe im Straßenverkehr.
Die Anforderungen dafür sind in Anlage 6 Punkt 1.2.ff zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV)* aufgeführt.
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