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Chemnitzer Straße 21
09366 Stollberg
Telefon 037296 3411
Telefax 037296 12000
info@drk-stollberg.de
Geschäftsstelle
DRK Kreisverband Stollberg
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DRK Kreisverband Stolllberg/ Erz
Die Muttervorsorge oder Mutter-, bzw. Vater-Kind-Vorsorge und Rehabilitationsmaßnahmen bieten Ihnen die Möglichkeit, sich für einen Zeitraum von drei Wochen außerhalb Ihrer gewohnten Umgebung zu bewegen. In den Einrichtungen lernen Sie, sich von den Anforderungen des Alltags zu erholen, neue Kräfte zu sammeln, und die eigene Rolle in der Familie zu reflektieren. Zugleich lernen Sie neue Wege kennen, mit den Mehrfachbelastungen umzugehen.
Jede Mutter und jeder Vater in Familienverantwortung hat Anspruch auf eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme. Seit dem 01. 07. 2007 sind Maßnahmen zur Muttervorsorge und zur Mutter-, bzw. Vater-Kind-Vorsorge eine Pflichtleistung der Krankenkasse. Voraussetzung ist, dass die medizinische Notwendigkeit von einem Arzt oder einer Ärztin attestiert wird.
Wir empfehlen Ihnen, unsere Beratungsstelle schon vor dem Arztbesuch aufzusuchen. Hier nimmt man sich Zeit für Sie und berät Sie kostenlos. Mit der Beraterin besprechen Sie die Bedürfnisse, die sich aus Ihrer persönlichen Lebenssituation ergeben. Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen, wie etwa Attestformulare, die der Arzt oder die Ärztin zur Beantragung benötigt. Nach Vorlage des Attestes übernimmt die Beraterin die Antragsstellung bei der Krankenkasse und hilft Ihnen im Fall einer Ablehnung bei der Formulierung des Widerspruchs.
In der Regel übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten einer stationären Maßnahme.
Es verbleibt für Sie der gesetzliche Eigenanteil in Höhe von 10,00 Euro pro Kalendertag. Kinder müssen nichts zuzahlen. In Härtefällen beraten wir Sie über andere Finanzierungswege und Zuschussmöglichkeiten.
Wo kann ich mehr erfahren?
Unsere Beraterin informiert Sie über Vorsorge- und Nachsorgeangebote im Rahmen der Familienarbeit und Gesundheitsförderung und weist auf entsprechende Angebote hin.
Sie ist Ihr Ansprechpartner für alle im Zusammenhang mit der Maßnahme auftretenden Fragen, wie z.B. zu der jeweiligen Einrichtung, oder zur Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger für die Dauer des Aufenthaltes.
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Jede Mutter und jeder Vater in Familienverantwortung hat Anspruch auf eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme. Seit dem 01. 07. 2007 sind Maßnahmen zur Muttervorsorge und zur Mutter-, bzw. Vater-Kind-Vorsorge eine Pflichtleistung der Krankenkasse. Voraussetzung ist, dass die medizinische Notwendigkeit von einem Arzt oder einer Ärztin attestiert wird.
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